Jena: Deutscher Mediationstag 2010

Anfang Oktober 2010 fand in Jena der deutsche Mediationstag 2010 zum Thema Qualität in der Mediation statt und ich war dabei. Vorweg: kulturell und kulinarisch war die Tagung ein Hochgenuß. Bei strahlendem Sonnenschein konnte ich die Innenstadt von Jena mit einem geführten Stadtspaziergang kennenlernen und den Tag anschließend mit einem phantastischen Essen und guten Gesprächen ausklingen lassen.

Die Vorträge und Diskussionen am Freitag zum Thema Qualität fand ich interessant.
Ausgangspunkt war, welche Anforderungen man an die Person des Mediatiors stellen kann. Hier kommen folgende Anforderungen in Betracht:
– berufsrechtliche Anforderungen (so wohl in Deutschland)
– verfahrensrechtliche Anforderungen
– Sanktionen
– institutionelle Einbindung

Der berufsrechtliche Ansatz umfaßt die staatliche Zulassung (so z.B. in Ungarn, Bulgarien, Rumänien), die Registrierung (so z.B. in Österreich) und die Zertifizierung (so z.B. in Großbritannien).

Verfahrensrechtliche Anforderungen bestehen bisher wohl nur in Rumänien. In allen anderen Ländern wird der Ablauf des Mediationsverfahrens vom „normalen“ Vertragsrecht geregelt.

Ansätze im Sanktionsbereich können sich im Hinblick auf die Haftung und das Disziplinarrecht ergeben (so z.B. in Rumänien, in den Niederlanden durch die jeweiligen Verbände).

Ansätze der institutionellen Einbindung findet man z.B. in Spanien (autonome Regionen) und Portugal (Friedensgerichte).

Wie aber sieht Mediation – und insbesondere Qualität in der Mediation – aus Verbrauchersicht aus? Was braucht der Verbraucher, damit er das „Produkt“ kauft?

Es muß aber auch berücksichtigt werden, daß Instrumente (wie z.B. Zertifizierung, Akkreditierung, Gütesiegel) nur mittelbar Qualität sichern können. Es handelt sich dabei eher um ein Modell der Orientierungshilfe, als um Gewährleistung von Qualität. Fraglich ist z.B. wie aussagekräftig ein Gütesiegel tatsächlich ist und von welchen Kriterien dies abhängt („Stundenfetischismus“). Schließlich beruht Mediation auf Haltung und entsprechenden Fähigkeiten.

Auch die Einführung am Freitag zum Thema Ethics und Ethik in der Mediation war informativ.
Dabei ging es zunächst darum, was überhaupt zum Beruf bzw. zur Berufsehre des Mediators gehört. Ist z.B. evaluative Mediation überhaupt „Mediation“? Was ist mit „narrativer“ Mediation? Was gehört also „dazu“ und was nicht? Kann man ein derart breites Spektrum überhaupt regeln?

Für die Frage der Qualitätskontrolle gibt es mehrere Betrachtungsweisen:
– ex ante und ex post
– Intervention des Staates und Selbstregulierung

Bei einer staatlichen Regelung entscheidet der Staat über den Zugang (ex ante) zum Beruf und den Entzug (ex post) der Zulassung. Im Bereich der Selbstregulierung geht es um die Zugehörigkeit zu einem Verband/einer Firma (ex ante) und um Beschwerdeverfahren und Haftung (ex post).
Für Rechtsanwälte greifen in Deutschland zur Zeit alle vier Kontrollmechanismen, für Mediatoren gar keiner. Dort besteht ein „Kontrollvakuum“.
Einerseits gibt es keinen konkreten Standard, andererseits möchte man die Flexibilität der Mediation auch nicht verlieren. Erforderlich wären sogenannte „offene Standards“, damit die Mediation sich weiter entwickeln kann. Dafür müßte aber auch diskutiert werden, was eine gute Mediation und was eine ausreichende Leistung im Rahmen der Mediation ist.

Was ist überhaupt der Kern der Mediation?
– Autonomie: — im Verfahren (justiziabel)
— im Ergebnis (justiziabel)
— in der Qualität der Entscheidungen (nur teilweise justiziabel)
– Überwindung von Einigungshindernissen als Mehrwert
– Kooperationsgewinn als Schlüssel zum „Mediationsvergleich“

Welche Pflichten folgen aus dem Kern der Mediation?
Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Vertrag.
Leistungspflichten:
– Person des Mediators: Kompetenz, Unabhängigkeit/Unvoreingenommenheit
– Verfahren: Flexibilität, Autonomie
– Mediationsvergleich: Evaluation

Was ist mit Haftung?
Voraussetzung: verschuldete Vertragsverletzung
aber: was ist der Schaden?
– hypothetischer Vergleich?
– Kosten der Mediation
– Kosten im Vertrauen auf unwirksamen Vergleich
– Integritätsschaden

Das Forum (Mediation in kleinen und mittleren Unternehmen) fand ich persönlich weniger interessant. Daher hier keine Anmerkungen zu dem Forum.

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